Funktion

Ein Notar ist ein ausgebildeter und geprüfter Jurist der eine doppelte Funktion erfüllt:

  • Hoheitsträger:

    Der Notar repräsentiert als Träger eines öffentlichen Amtes (als "Gerichtskommissär") den Staat - er ist daher berechtigt, das Wappen der Republik Österreich zu führen.
    Er ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt von Amts wegen öffentlichen Glauben. Daher ist bei einigen wichtigen Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, gleichzeitig kommen notariellen Urkunden vor Gerichten und Behörden eine besondere Beweiskraft zu.
  • Rechtsdienstleister:

    Neben seiner Funktion als öffentlicher Amtsträger fungiert der Notar zugleich auch als kompetenter Berater und Helfer in vielen juristischen Belangen. Er bietet dabei ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an, wobei stets die unparteiische und neutrale Beratung seiner Klienten im Mittelpunkt steht. Er klärt die Parteien über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche (Rechts-) Folgen auf. Dabei hat der Notar auf ausgewogene Lösungen hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Vertragspartei zu schützen.
    Er sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen oder Tatsachen und betreut seine Klienten bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien auf unparteiische Weise und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Der Notar kennt die Gebühren und auch die steuerliche Seite von Verträgen, er sieht sich als vertraulicher, objektiver Berater in Rechtsangelegenheiten zum Schutze seiner Klienten.

 

Charakteristika

Folgende Eigenschaften sind dem Berufsstand des Notars eigen und unterscheiden ihn dadurch zum Teil von anderen Rechtsdienstleistern:

  • Unabhängigkeit:

    Laut Gesetz ist der Notar auch ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.
    Die Unabhängigkeit vom Staat sichert auch juristisch unerfahrenen Bürgern ihr Recht.
  • Neutralität - Unparteilichkeit:

    Der Notar ist - ähnlich einem Richter - zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern wirkt auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse hin, um Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen.
  • Vertrauen - Integrität:

    Der Notar genießt von Amts wegen öffentlichen Glauben. Was der Notar bestätigt, ist wahr. Auch die für die staatlichen Register (Firmenbuch, Grundbuchsgerichte und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.
  • Diskretion:

    Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, haben er und seine Mitarbeiter Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren - mit dem Notar kann man also auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
  • Bestand und Gültigkeit:

    Viele notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden und beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Der beurkundete Vertragsinhalt hat vor Gericht eine besondere Beweiskraft. Daher bietet die notarielle Urkunde eine hohe Sicherheit für die reibungslose Durchführung des beabsichtigten Vertrages.
    Aufgrund des "vollstreckbaren Notariatsaktes" kann gegen die Schuldner sofort Exekution geführt werden. Bestimmte Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen werden nur rechtswirksam, wenn sie notariell beurkundet sind.
  • Sicherheit:

    Im Zusammenhang mit der treuhändigen Übernahme und Verwahrung von Geld, Urkunden oder Informationsträgern unterliegt der Notar strengen, von der Notariatskammer regelmäßig geprüften Richtlinien und ist darüber hinaus in ausreichendem Maß versichert.

 

Die Erstauskunft ist kostenlos !

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