Notariellen Urkunden wird im Rechtsverkehr besonders viel Vertrauen entgegengebracht. Sie schaffen Gewissheit über die Identität der beteiligten Personen und garantieren, dass deren Wille präzise in der Niederschrift wiedergegeben ist. Zum Aufgabengebiet zählen u.a.:

Beglaubigungen
  •  Herstellung beglaubigter Fotokopien von Original-Urkunden

  •  Beglaubigung der Unterschrift und Firmazeichnung (Lichtbildausweis erforderlich!)

  •  Einholung von Überbeglaubigungen (Apostille) beim Landesgericht für Zivilrechtssachen

  •  Verfassung von Urkunden für Seh- und Hörbehinderte

Urkundenarchiv - Cyberdoc

Was ist das Urkundenarchiv?

Nach der Notariatsordnung ist der Notar gesetzlich verpflichtet, alle ab 1. 1. 2000 errichteten notariellen Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv einzutragen (einzuscannen) und abzulegen. Daher wird jede seit 1. 1. 2000 errichtete notarielle Urkunde in das neu geschaffene elektronische Urkundenarchiv des österreichischen Notariats eingegeben.

Welche Vorteile bietet das elektronische Urkundenarchiv?

  •  Dauerhafte Archivierung

  •  Schneller Zugriff

  •  Sicherheit

  •  Zeitgewinn: Gesetzlich berechtigte Stellen wie Ämter und Behörden sowie vom Klienten bestimmte Personen können das elektronische Archiv ebenfalls nutzen. Dadurch kann in bestimmten Verfahren Zeit gespart werden: Aktensuche, Vervielfältigungen, Postwege etc. entfallen.

 

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