Die Abhandlung eines Verlassenschaftsverfahrens ist in Österreich gesetzlich genau geregelt. Für die Durchführung sind die Notare zuständig, die in dem Fall als „Gerichtskommissäre", das heißt im Auftrag des Gerichts, handeln.
Tätigkeiten rund um Verlassenschaften können u.a. folgende Gebiete umfassen:

  • Durchführung von Verlassenschaften als vom Bezirksgericht bestellter Gerichtskommissär

  • Durchführung aufgrund von Vollmachten der Erben (Erbenmachthaber)

  • Verbücherung von Liegenschaften aufgrund der Einantwortungsurkunde und Amtsurkunde

  • Ausforschung von Erben

  • Beratung in Erbschaftssteuerfragen

  • Errichtung von Inventaren über Vermögen

Testament:
  • Errichtung von Testamenten (privat und notariell)

  • Registrierung von Testamenten im Österreichischen Zentralen Testamentsregister

  • Sichere Verwahrung von Testamenten

  • jederzeitige Änderung und Ausfolgung eines verwahrten Testamentes

Natürlich werden alle Fragen betreffend Nachlassregelung beantwortet, wie zum Beispiel:

  • Was ist der Pflichtteil?

  • Wie enterbe ich?

  • Welche Rechte und Ansprüche hat ein/e Lebensgefährte/in?

  • Wann ist ein Testament ungültig?

^ zum Seitenanfang

Diese Seite verwendet Cookies um Funktionalitäten zu erleichtern.